Beispielrechnung Gas:
Eine vierköpfige Familie mit einer 100 m² Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 kWh im Jahr, das sind 1 250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 10 ct/kWh, also 125 € im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 20 ct/kWh. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 250 € pro Monat zahlen – also 125 € mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 170 € bei gleichbleibendem Verbrauch. Sie spart somit 80 € pro Monat. Denn für 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie 12 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 20 ct/kWh.
Der staatlich subventionierte Entlastungsbetrag kommt dem Haushalt in jedem Fall zugute. Er ist damit unabhängig vom Verbrauch. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen hohen Gaspreis dem gebremsten Preis (im Beispiel ist die Differenz 10 Cent), multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Oder anders herum ausgedrückt: Faktisch zahlt ein Gaskunde für jede Kilowattstunde den vertraglichen Gas- oder Wärmepreis. Davon wird der Entlastungsbetrag abgezogen.
Beispielrechnung Strom:
Eine vierköpfige Familie hat einen Stromverbrauch von 4 500 kWh im Jahr, das sind 375 kWh im Monat. Ihr bisheriger Strompreis lag bei 30 ct/kWh, also 113 Euro im Monat.
Ihr neuer Strompreis liegt bei 50 ct/kWh. Ohne die Strompreisbremse müsste die Familie damit 188 Euro pro Monat zahlen – also 75 Euro mehr als bisher.
Mit der Strompreisbremse zahlt sie monatlich 158 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch, also 30 Euro weniger. Denn für bis zu 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie nur 40 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 50 ct/kWh.