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Hier erhalten Sie zusätzlich
noch die Anschlussverträge:

Antrag Stromanschluss
Antrag zur Inbetrieb-
setzung einer Elektroanlage

Antrag Gasanschluss
Antrag zur Inbetrieb-
setzung einer Gasanlage

Antrag Wasseranschluss
Antrag zur Inbetrieb-
setzung einer Wasseranlage
Umsatzsteuer-Rückerstattung
Umsatzsteuer-Rückerstattung
für Wasserhausanschlüsse der Jahre 2000 bis 2008
Aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) besteht für private Neubaukunden, die zwischen 2000 und 2008 einen Wasserhausanschluss von den Stadtwerken Lippstadt erhalten haben, die Möglichkeit, einen Teil des gezahlten Umsatzsteuersteuerbetrages zurück zu erhalten. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2000. Statt des vollen Umsatzsteuersatzes von 16 % bzw. ab 2007 19 %, wie vom Bundesfinanzministerium im Jahr 2000 beschlossen, hätte demnach nur der ermäßigte Satz von 7 % verwendet werden können.
Private Neubaukunden können daher die Rückzahlung der in den Jahren 2000 bis 2008 zuviel geleisteten Umsatzsteuerbeträge bei der Stadtwerke Lippstadt GmbH beantragen. Einige Fragen und Antworten zur Abwicklung haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Das Antragsformular steht Ihnen hierfür als Download zur Verfügung:
Antrag
Bitte beachten Sie, dass ein Antrag nur möglich ist für Wasserhausanschlüsse,
• die in der Zeit von ca. Mitte 2000 bis Herbst 2008 hergestellt wurden,
• die nicht mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet wurden,
• die nicht für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung
nach § 15 UStG erfolgten und
• die direkt an die Stadtwerke Lippstadt GmbH gezahlt wurden (durch
einen Bauträger an Sie abgerechnete Wasserhausanschlüsse sind
von einer Abwicklung durch die Stadtwerke Lippstadt ausgeschlossen).
Bitte drucken Sie den Antrag aus und senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben, soweit möglich mit einer Kopie Ihrer Rechnung, an die vorgegebene Adresse. Ein vollständig ausgefüllter Antrag hilft uns, die Prüfung des Differenzbetrages schnellstmöglich vorzunehmen und die Erstattung zu veranlassen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge die Bearbeitung in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs erfolgt.
Sollten Sie Fragen zur Abwicklung haben, helfen wir Ihnen gern.
Frau Ewers steht Ihnen telefonisch unter 02941/28 29- 291 oder unter ewers@stadtwerke-lippstadt.de zur Verfügung.
