Netze

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Über unsere Netze werden unsere Kunden zuverlässig, rund um die Uhr und umweltschonend mit Energie versorgt.

Die nachfolgenden Seiten beinhalten unsere Rahmenbedingungen und gesetzliche Veröffentlichungspflichten der Netznutzung für
Strom und Erdgas.

         

Mit der stetigen Wartung und den umfangreichen Investitionen in das Netzsystem sorgen wir für eine sichere Energieversorgung!


Aktuell:

Die Stadtwerke Lippstadt GmbH hat als Strom-Netzbetreiber den Netzzugang für die Energielieferanten: FlexStrom AG, LöwenzahnEnergie GmbH und OptimalGrün GmbH zum 19. April 2013 gesperrt. Den Stromlieferanten wurden vom Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH die Bilanzkreisverträge gekündigt.

Des Weiteren wurde von der Stadtwerke Lippstadt GmbH der Gasnetzzugang für die FlexGas GmbH zum 25.04.2013 und für die LöwenzahnEnergie GmbH (Gas) und OptimalGrün GmbH (Gas) zum 24.04.2013 entzogen. Auch hier wurden die Bilanzkreisverträge vom Marktgebietsverantwortlichen der Gaspool Balancing Services GmbH gekündigt.

Daraus folgte die außerordentliche Kündigung der bestehenden Strom-/ und Gas-Lieferantenrahmenverträge. Die rund 140 betroffenen Kunden wurden bereits über die derzeitige Situation schriftlich informiert. Gemäß den Regelungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden die ehemaligen FlexStrom-/FlexGas-/Löwenzahn-/ und OptimalGrün-Kunden in die Grund- und Ersatzversorgung überführt. Die Belieferung übernimmt somit für Strom ab dem 19. April 2013 bzw. für Gas ab dem 24.04. und 25.04.2013 der Grundversorger im Lippstädter Netzgebiet, die Stadtwerke Lippstadt GmbH. Für eine lückenlose Energieversorgung ist somit gesorgt.

Ausführliche Antworten zu Fragen rund um die Ersatzversorgung haben wir Ihnen im folgenden pdf-Download zusammengestellt.