Windrad

Netzanschluss

Technische Anschlussbedingungen

Die Stadtwerke Lippstadt GmbH legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen,sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Gasnetz der Stadtwerke Lippstadt GmbH. Die Technischen Mindestanforderungen der Stadtwerke Lippstadt gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die jeweils geltenden Regeln eingehalten werden. Hier ist insbesondere das vom DVGW-Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. herausgegebene Arbeitsblatt G 2000 (A) „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“, Stand Mai 2017 zu beachten. Die geltenden Regeln führen oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. die Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich. Die Stadtwerke Lippstadt GmbH wird ihre sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten. Die technischen Mindestanforderungen für einen Hausanschluss werden graphisch als pdf-Datei zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Anschlussnutzung

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) erhalten Sie hier.

Ergänzende Bedingungen

Vertragsanpassung an das EnWG

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