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Netzzugang / Entgelte
Netznutzungsvertrag
- Netznutzungsvertrag Strom ab 01.04.2022
- Kontaktdatenblatt
- Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Auftrag zur Unterbrechung / Wiederherstellung der Anschlussnutzung
- Zuordnungsvereinbarung
Netzentgelte
Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Preisblatt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb von mME und iMS ab 01.01.2024
- Preisblatt für den Messstellenbetrieb von mME und iMS bis 31.12.2023
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Lastprofile
Synthetische Lastprofile
Seit dem 01.01.2013 00:00 Uhr verwendet die Stadtwerke Lippstadt GmbH neben den standardisierten Lastprofilen für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen folgende eigene Lastprofile:
Folgende standartisierte Lastprofile kommen ebenfalls zur Anwendung:
H0, Haushalt allgemein
G1, Gewerbe werktags 08:00 bis 18:00 Uhr
G2, Gewerbe, starker Verbrauch am Abend
G3, Gewerbe durchlaufend
G4, Gewerbe Laden / Friseur
G5, Bäckerein mit Backstube
G0, Gewerbe allgemein
BAN, Band
Hochlast- Zeitfenster §19 Abs.2 S1 StromNEV
Nach dem Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 S. 1 StromNEV, sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Hochlastzeitfenster für die jeweilige Spannungsebene zu ermitteln und jeweils zum 31.10. eines Jahres zu veröffentlichen.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeiten
Gemäß §12 Abs. 2 der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNZV) veröffentlichen wir die Schalt-, Sperr- und Schwachlastzeit für unser Stromnetzgebiet:
Elektroheizung:
Die Tarifumschaltung sowie die Freigabedauer der Stromlieferung zur Aufladung der Speicheranlagen erfolgen durch eine Kundendienstschaltung der Stadtwerke Lippstadt GmbH. Weitere in Verbindung hiermit notwendige technische Einrichtungen sind Bestandteil der Kundenanlage. Die Freigabedauer wird von der Stadtwerke Lippstadt GmbH nach ihren jeweiligen Betriebsverhältnissen festgelegt und liegt in der Nacht zwischen 20.00 Uhr und 08:00 Uhr. Die Freigabedauer beträgt täglich höchstens 8 Stunden. Sie kann für Speicher-Raumheizungen in Abhängigkeit von der mittleren Tages-Außentemperatur bis auf vier Stunden vermindert werden. Die Stadtwerke Lippstadt GmbH kann die Freigabedauer auch in mehrere Zeitabschnitte unterschiedlicher Dauer unterteilen.
Wärmepumpen:
Die Wärmepumpenanlagen müssen regelmäßig - nicht nur gelegentlich - betrieben werden. Der Betrieb zu Hochbelastungszeiten der Stadtwerke Lippstadt GmbH wird durch eine zeitlich eingeschränkte Betriebsweise täglich zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr ausgeschlossen. Die Tarifumschaltung sowie die Vorgabe zur zeitlich eingeschränkten Betriebsweise der Stromlieferung der Wärmepumpenanlagen erfolgen durch eine Kundendienstschaltung der Stadtwerke Lippstadt GmbH. Weitere in Verbindung hiermit notwendige technische Einrichtungen sind Bestandteil der Kundenanlage. Die Tarifumschaltung wird von der Stadtwerke Lippstadt GmbH nach ihren jeweiligen Betriebsverhältnissen festgelegt und liegt in der Nacht. Sie beträgt täglich höchstens 8 Stunden und kann in Abhängigkeit von der mittleren Tages-Außentemperatur bis auf vier Stunden vermindert werden. Die Stadtwerke Lippstadt GmbH kann die Tarifumschaltung auch in mehrere Zeitabschnitte unterschiedlicher Dauer unterteilen. Die Niedertarifzeit wird nachts für die Dauer von 8 Stunden vorgegeben. Als Nacht gilt die Zeit von 21:30 Uhr bis 5:30 Uhr.
Schwachlastzeiten:
Der Kunde kann eine Schwachlastregelung nutzen. Die Schwachlastzeit beträgt täglich 6 Stunden innerhalb der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Sie wird von der Stadtwerke Lippstadt GmbH nach ihren Belastungsverhältnissen festgelegt und kann im Bedarfsfall mit angemessener Vorankündigung geändert werden. Für Kunden mit einer registrierenden Lastgangmessung liegen die Schwachlastzeiten in der Sommerzeit (gem. BDEW-Kalender) zwischen 19:00 Uhr und 06:00 Uhr und in der Winterzeit (gem. BDEW-Kalender) zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr.