Erklärungen zur Ihrer Rechnung finden Sie hier.
Rufen Sie unsere Notfallnummer 02941 / 2829 - 20 an. Bei Gasgeruch sollten Sie Fenster und Türen öffnen und umgehend das Haus verlassen.
Aus Kapazitätsgründen werden turnusmäßige Zählerwechsel teilweise an Fremdfirmen vergeben. Die Grundstückseigentümer und Benutzer werden gebeten, sowohl den Mitarbeitern der Fremdfirma, als auch Beauftragte der Stadtwerke, den Zutritt in die Gebäude und notwendigen Räumlichkeiten zur Durchführung der Austauscharbeiten zu gewähren. Selbstverständlich können sich die Mitarbeiter ausweisen. Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen können Sie sich unter 02941 / 28 29 0 bestätigen lassen, dass tatsächlich im Auftrag der Stadtwerke vor Ort gewechselt wird.
Nein. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.
Selbst wenn ein Anbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Strom- oder Gasversorgung verlassen.
Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag notieren und dem Stromanbieter telefonisch oder schriftlich mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Versorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Verbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
Über Preisänderungen werden Sie schriftlich informiert. Zudem geben wir die neuen Preise in der Presse bekannt.
Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand auf dem Zähler vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen.
Sollten Sie zu keiner plausiblen Erklärung kommen, helfen wir Ihnen unter der Rufnummer 02941 / 2829 - 444 gerne weiter.
Wir benötigen von Ihnen folgende Angaben:
Für die Abwicklung können Sie auch ganz bequem unser Online-Formular nutzen.
Alle Informationen rund um einen Hausanschluss finden Sie unter Rund ums Bauen.
Das Wasser kann man direkt aus dem Hahn trinken. Sie sollten allerdings etwas Wasser ablaufen lassen, bis es kühler wird. So können Sie sicher sein, dass es sich um frisches Wasser handelt. Das in den Leitungen stehende Wasser sollte erst ablaufen. Weitere Informationen finden Sie unter Trinkwasserqualität.
Das im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Lippstadt GmbH gelieferte Trinkwasser hat den Härtegrad 3 (hart) und der Härtegrad liegt bei 16,7 °dH (Grad deutscher Härte).
Für den Grad der Härte ist der im Wasser enthaltene Kalk verantwortlich. Je mehr Kalk, desto "härter" ist das Wasser. Als Kalk bezeichnet man die Mineralien Calcium und Magnesium, die im Wasser gelöst sind. Hartes Wasser enthält mehr Mineralien als weiches Wasser und schmeckt daher besser. Bei der Erwärmung von hartem Wasser kommt es zu Kalkausfällungen, die zu lästigen Kalkflecken auf Sanitäreinrichtungen und zu Problemen bei Warmwassersystemen führen können.
Eigentlich beschreibt der Begriff "Wasserhärte" ein komplexes System verschiedener gekoppelter chemischer Gleichgewichte im Wasser. Der Begriff "Gesamthärte" gibt, vereinfacht gesagt, die Konzentration von Calcium- und Magnesiumionen im Wasser an. Daneben spielt im sogenannten Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht eines Wassers die Carbonathärte eine wichtige Rolle.
Bezüglich der Härte des Trinkwassers gibt es keine Anforderung oder Grenzwerte in der Trinkwasserverordnung.
Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) gibt es drei verschieden Wässer.
Härtegrad | Millimol Calciumcarbonat je Liter | Millimol Calciumcarbonat je Liter |
---|---|---|
weich | weniger als 1,5 | weniger als 8,4 |
mittel | 1,5 - 2,5 | 8,4 bis 14 |
hart | mehr als 2,5 | mehr als 14 |
Die verbrauchte Wassermenge für die Gartenbewässerung wird nur berücksichtigt, wenn Sie einen geeichten separaten Zähler besitzen. Für die Mengen zahlen Sie dann keine Abwassergebühren. Nähere Informationen erhalten Sie bei Kollegen der Stadtentwässerung Lippstadt AöR.
Alle Ladesäulen der Stadtwerke Lippstadt GmbH und nähere Informationen zum Bezahlsystem finden Sie hier.
Die in das allgemeine Verteilnetz eingespeiste Energie Ihrer Erzeugungsanlage wird durch den Verteilnetzbetreiber (hier die Stadtwerke Lippstadt GmbH) vergütet.
Die Abrechnung des Stroms, den Sie aus dem Netz beziehen, erfolgt durch Ihren jeweiligen Stromlieferant. Durch die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes muss eine strikte Trennung zwischen Stromlieferant und Verteilnetzbetreiber gegeben sein. Aus diesem Grund können Ihre Stromrechnung und die Einspeisevergütung nicht miteinander verrechnet werden.
Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt
Telefon: 02941 2829-0
Telefax: 02941 2829-97
kontakt@stadtwerke-lippstadt.de
Telefon Kundenservice:
02941 2829-444
vertrieb@stadtwerke-lippstadt.de
Telefon Netzbetrieb-Strom:
02941 2829-266
Telefon Netzbetrieb-Gas/Wasser:
02941 2829-30
Telefon Planauskunft:
02941 2829-144
Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten
02941 2829-20
Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2 - 59557 Lippstadt
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag : 07:00 - 12:30 Uhr
Dann rufen Sie unsere Fachkräfte an. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten: Tel. 02941 2829-20
Während der Geschäftszeiten wählen Sie bitte für
Strom: 02941 2829-266
oder Gas / Wasser: 02941 2829-30
Bei Störungen der Straßenbeleuchtung wenden Sie sich bitte an die Firma Elektro Ostkamp in Lippstadt
Tel.: 02941 9633-0
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