Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat die Einführung einer Gas-, Wärme- und Strompreisbremse beschlossen, um die Menschen in Deutschland finanziell zu entlasten. Die Preisbremse greift ab März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Von der Preisbremse profitieren u.a. Privatkunden und Kleingewerbe, wenn der Kilowattstundenpreis über dem staatlich gedeckelten Referenzpreis liegt. Es gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs der „gedeckelte“ Preis. Für die restlichen 20 Prozent zahlen Sie Ihren regulären Vertragspreis.

Nachfolgend sind einige Fragen kurz erklärt. Die offiziellen FAQ´s der Bundesregierung finden Sie hier.

Erhalte ich die staatliche Entlastung automatisch?

Hohe Auslastung und erforderliche Umstellung der IT führt teilweise zu Verzögerungen beim Versand der Informationsschreiben.

Wie wird die Energiepreisbremse für Privat- und Kleingewerbekunden berechnet?

So sieht ein Beispiel aus:

Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt
Telefon: 02941 2829-0
Telefax: 02941 2829-97

kontakt@stadtwerke-lippstadt.de

Telefon Kundenservice:
02941 2829-444

vertrieb@stadtwerke-lippstadt.de

Telefon Netzbetrieb-Strom:
02941 2829-266

Telefon Netzbetrieb-Gas/Wasser:
02941 2829-30

Telefon Planauskunft:
02941 2829-144

Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten
02941 2829-20

Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2 - 59557 Lippstadt

Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag : 07:00 - 12:30 Uhr

Routenplaner

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Dann rufen Sie unsere Fachkräfte an. Wir sind rund um die Uhr für Sie da.

Notdienst außerhalb der Geschäftszeiten: Tel. 02941 2829-20

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Strom: 02941 2829-266
oder Gas / Wasser: 02941 2829-30

Bei Störungen der Straßenbeleuchtung wenden Sie sich bitte an die Firma Elektro Ostkamp in Lippstadt

Tel.: 02941 9633-0