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21.07.2006 - Erdgassteuer anders regeln

(vom 21.07.2006)

Lippstadt. Die Stadtwerke Lippstadt müssen das Gas im städtischen Rohrnetz „entsteuern". So sieht es das neue Energiesteuergesetz vor: Zum 1. August müssen die Stadtwerke demnach die Erdgassteuer direkt beim Kunden erheben und an den Fiskus abführen. Das war in der Vergangenheit anders. Bislang wurde die Erdgassteuer vom Vorlieferanten der Stadtwerke an den Stadt abgeführt. Für den Endkunden ändert sich aber nichts.

Die Steuer liegt nach wie vor bei 0,55 ct/ kwh, die im Gaspreis enthalten ist. Vorbild für diese Art der Regelung der Erdgassteuer ist das Verfahren bei der Stromsteuer, die ebenfalls von den Stadtwerken im Auftrag des Fiskus bei den Kunden zu erheben und abzuführen ist. Die verkaufte Menge Gas pro Jahr in Lippstadt beträgt 620 Mio kwh (55,5 Mio m³). Das Steuervolumen liegt demnach bei rund 3,4 Mio € jährlich. Das Erhebungsverfahren bei der Gassteuer wird somit an das Erhebungsverfahren bei der Stromsteuer angeglichen.

 

Die Stadtwerke haben durch das neue Verfahren jedoch einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Denn beginnend mit 2006 haben die Stadtwerke von nun an in Form einer Steuererklärung gegenüber dem Hauptzollamt regelmäßig Angaben über die Erdgassteuer zu machen. Dieser Verwaltungsaufwand kann aber dank eines modernen EDV-Systems, das ohnehin zurzeit installiert wird, mit abgedeckt werden, so dass neue Personalkosten nicht entstehen.

 

Zum Stichtag 1. August musste übrigens auch einmalig das im Lippstädter Gasnetz vorhandene Gasvolumen berechnet werden, denn auch diese Gasmenge gilt ja nach dem 1.8. 2006 als „entsteuert", da die Gassteuer erst im Zeitpunkt der Abgabe an den Endverbraucher entsteht. Die Gasmenge im Lippstädter Netz wurde mit 1 638 000 kwh. (147 000 m³) berechnet.

 

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