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Mit Solaranlage Strom erzeugen - Anlagen rechtzeitig im richtigen Portal anmelden - Rund 1400 Anlagenbetreiber in Lippstadt

(vom 06.06.2018)

 

Lippstadt. Mit einer Solaranlage auf dem eigenen Hausdach können auch Privathaushalte einen Teil ihres Stromverbrauchs selbst decken. Ob sich die Investition in eine Photovoltaikanlage lohnt, sollte man jedoch im Vorfeld genau durchrechnen. Darauf weisen die Stadtwerke Lippstadt jetzt hin. Außerdem müssen alle EEG-Anlagen rechtzeitig beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Das entsprechende „MaStR-Online-Portal“ wird am 4. Dezember 2018 online gehen. Damit werden das bisherige „PV-Meldeportal“ als auch das so genannte „Anlagenregister“ durch das neue Marktstammdatenregister ersetzt. Bis zur Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters am 4. Dezember müssen dezentrale Erzeugungseinheiten (z. B. Photovoltaik) also weiterhin an die derzeit bestehenden Register angemeldet werden, da sonst keine Einspeisevergütung ausgezahlt wird. Bei Einspeiseanlagen, die vor dem 01.07.2017 in Betrieb genommen wurden, war die Anmeldung zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ebenfalls Voraussetzung zum Erhalt der EEG-Vergütung. Auch diese Anlagenbetreiber müssen sich ab dem 04. Dezember 2018 im Marktstammdatenregister anmelden und zwingend die Datenverantwortung für ihre Anlage übernehmen. Hierfür haben sie bis zum 30.06.2019 Zeit. Sollte bis dahin keine Anmeldung im MaStR vorliegen, wird auch die EEG-Vergütung nicht mehr weiter ausgezahlt. Die rund 1.390 Anlagenbetreiber in Lippstadt sollten daher Unterlagen wie z.B. Hersteller, Baujahr der Anlage oder Kollektoranzahl frühzeitig zusammentragen, um die Anmeldung im Marktstammdatenregister vornehmen zu können. Zum Teil wird man aber auch bei der Eingabe der Daten durch das Markstammdatenregister unterstützt (z.B. Eingabe der Dachneigung). Weitere Informationen stellt die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de zur Verfügung. Unter www.bundesnetzagentur.de/mastr-faq  werden sehr ausführlich auch häufig gestellte Fragen zu diesem Themenbereich beantwortet.

Anlagenbetreiber können zum einen den erzeugten Strom ins Stromnetz einspeisen und erhalten dafür eine sogenannte Einspeisevergütung. Man verkauft also quasi als Stromerzeuger seinen Solarstrom an den Netzbetreiber. Die zweite Möglichkeit ist, den mit der Solaranlage erzeugten Strom selbst zu nutzen und nur den überschüssigen Strom - wenn die Solaranlage mehr Strom erzeugt, als aktuell im Haushalt verbraucht wird - ins Netz einzuspeisen. Wird im Haushalt mehr Strom verbraucht, als die Solaranlage erzeugt, dann bezieht man den zusätzlichen Strom ganz herkömmlich von den Stadtwerken. Inwieweit sich die Investition des eigenen Vermögens in Solaranlagen rentiert, lässt sich mittels eines Solaranlagen-Rechners ermitteln. Im Rahmen der Berechnung werden sowohl die nutzbare Dachfläche als auch die Ausrichtung des Dachs zur Berechnung herangezogen. Für Solaranlagen gibt es auch verschiedenste Fördermöglichkeiten. Bei der Suche hilft beispielsweise die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.foerderdatenbank.de/ .

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