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07.05.2009 - Stadtwerke zahlen Mehrwertsteuer zurück - Wasserhausanschlüsse werden neu berechnet - Rechtliche Grundlagen sind jetzt klar

(vom 07.05.2009)

Lippstadt. Die Stadtwerke Lippstadt erstatten freiwillig für Privatkunden den zu viel gezahlten Anteil der Mehrwertsteuer für Wasserhausanschlüsse. Betroffen sind etwa 2000 Wasserhausanschlüsse, die nach August 2000 hergestellt wurden.

Ermöglicht wurde die Steuerrückerstattung nach entsprechenden Regelungen des Bundesfinanzministeriums sowie einschlägiger Urteile. Der Europäische Gerichtshof (EugH) und der Bundesfinanzhof (BFH) hatten eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2000 aufgehoben. Der seinerzeit erhobene Umsatzsteuersatz in Höhe von 16 Prozent (später von 19 Prozent) für die Erstellung eines Wasserhausanschlusses war demnach nicht rechtens, stattdessen darf nur der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent angelegt werden.

Obwohl die Stadtwerke Lippstadt dazu nicht verpflichtet sind, wird das Unternehmen durch eine Anpassung der entsprechenden Altrechnungen die Differenz zwischen den beiden Umsatzsteuersätzen im Sinne der Kunden rückvergüten. Erstattungsberechtigt sind nur die nicht vorsteuerabzugsberechtigten Kunden, mit denen die Stadtwerke Lippstadt den Hausanschluss seinerzeit direkt abgerechnet haben.

Die Stadtwerke werden die Kunden anschreiben und nach Rücksendung eines vorbereiteten Antrags (Abfrage der Bankverbindung etc.) die Gutschrift erteilen und den Erstattungsbetrag überweisen. Wegen der Vielzahl der Fälle kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadtwerke hoffen, bis Ende des Jahres die Arbeiten beendet zu haben. Mehr dazu unter www.stadtwerke-lippstadt.de

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