PV - Anlagen mit Direktvermarktung
Hier finden Sie die entsprechenden Unterlagen, wenn Sie an der Direktvermarktung teilnehmen.
Erforderliche Unterlagen zum Download:
- Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen
- Erklärung zur Fernsteuerbarkeit
Gesetzliche Fristen für die Direktvermarktung
- Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Direktvermarktung:
bis spätestens einen Monat vor dem geplanten Wechsel mit Stichtag Monatserster - Wechsel des Direktvermarkters:
10 Werktage zum Monatsersten vor dem geplanten Wechsel
-
Neubauanlagen mit Inbetriebnahme im laufenden Monat wenn noch kein Direktvermarkter vorhanden ist:
Ab Inbetriebnahmezeitpunkt in der Ausfallvergütung mit zugehöriger Anmeldung (siehe Erforderliche Unterlagen zum Download) -
Ummeldung in die Direktvermarktung aus der Ausfallvermarktung:
5 Werktage vor Monatsende -
Neubauanlagen mit Inbetriebnahme zu einem späteren Zeitpunkt wenn bereits ein Direktvermarkter vorhanden ist:
spätestens zum Monatsletzten für den ersten Tag des übernächsten Monats -
Post-EEG: Wechsel aus der EEG-Vergütung in die Sonstige Direktvermarktung:
spätestens 1 Monat vor dem geplanten Wechsel, Stichtag: Monatserster
Fernsteuerbarkeitsnachweis
Die Inanspruchnahme der Marktprämie setzt voraus, dass Sie ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung durch den Direktvermarkter ausstatten (siehe § 10b Abs. 1 EEG 2021; § 20 EEG 2017; §§ 35, 36 EEG 2014).
Der Einbau der technischen Einrichtung zur ferngesteuerten Regelung der Anlage hat bis zum Beginn des zweiten auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Kalendermonats zu erfolgen. Inbetriebnahme in diesem Sinne ist dabei die "erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage" und nicht die "erstmalige Inanspruchnahme der Marktprämie". Bei Wechsel des Direktvermarkters, muss der Nachweis bereits am ersten Tag vorliegen.
Ausschreibung
Sollten Sie mit Ihrer Anlage an der Ausschreibung teilnehmen, benötigen wir zusätzlich noch folgende Unterlagen von Ihnen:
- Nachweis Zuschlag im Ausschreibungsverfahren für Solaranlagen zum Gebotstermin
- Nachweis über die geleistete Zweitsicherheit an die Bundesnetzagentur
Weitere Information zum Thema Ausschreibung erhalten Sie von der Bundesnetzagentur hier.
Die Beantwortung von Rechtsfragen oder die Erteilung von Rechtsauskünften und die individuelle Rechtsberatung gehören nicht zu den Aufgaben der Stadtwerke Lippstadt GmbH.
Dies ist vielmehr Aufgabe von Rechtsanwälten und anderer hierzu besonders befugter Personen und Stellen.