Stromkennzeichnung
Alle Stromversorger sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 42) aufgefordert darzulegen, wie sich der von ihnen gelieferte Strom im Energiemix zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Alle Daten werden mit einem Zeitversatz von 2 Jahren ermittelt und veröffentlicht.
Der derzeit veröffentlichte Energiemix der Stadtwerke Lippstadt GmbH bezieht sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf die Strombezugsmengen im Jahr 2022.